Zur fristlosen Kündigung sagt das Gesetz zum Beispiel lediglich, dass ein “wichtiger Grund” vorliegen müsse. Als wichtiger Grund gelte jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann darf. Was heisst das konkret? Wann sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben?
In jüngster Zeit gab es mehrere Entscheide des Bundesgerichts, welche den Schutz des Arbeitnehmers im Falle einer missbräuchlichen Kündigung erheblich ausgebaut haben. So kann z.B. die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers nach vielen Dienstjahren missbräuchlich sein. Gemäss dem Bundesgericht kann auch eine Kündigung nach einer Beschwerde eines Arbeitnehmers wegen Mobbing oder sexueller Belästigung missbräuchlich sein. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, gegen Mobbing und sexuelle Belästigung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Kommt der Arbeitgeber dieser Fürsorgepflicht nicht nach und entlässt stattdessen den/die betroffene Arbeitnehmer/in, kann er entschädigungspflichtig werden.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, d.h. erfolgt eine Entlassung während einer Krankheit oder während der Schwangerschaft ist sie nichtig, d.h. sie wird so behandelt, wie wenn sie gar nie ausgesprochen worden wäre. Erfolgt eine Erkrankung oder eine Schwangerschaft während der Kündigungsfrist, erstreckt sich die Kündigungsfrist. Die Gerichte mussten einige Fragestellungen zur Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen klären.