Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein schwerwiegendes Problem, welches in den letzten Jahren auch immer mehr Gerichte beschäftigt hat. Der Begriff Mobbing beschreibt verbale oder allenfalls auch körperliche Übergriffe, welche gegen eine Person gerichtet sind und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum vorkommen, sodass sich mit der Zeit ein „Opfer“ und ein „Täter“ herauskristallisieren.

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Welche Handlungen zählen zum Mobbing am Arbeitsplatz?

Es gibt unzählige Arten von Mobbinghandlungen. Man kann sie grob in fünf Kategorien einteilen:

  • Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen: In einer Sitzung wird man ständig unterbrochen. Ausführungen werden als deplaziert hingestellt, es erfolgt eine Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten, man wird geschnitten oder angeschrien.
  • Angriffe auf die sozialen Beziehungen: man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen, man lässt sich nicht ansprechen, der Betroffene wird wie Luft behandelt.
  • Angriffe mit Auswirkungen auf das soziale Ansehen: Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht gesprochen, Gerüchte werden verbreitet, es erfolgt die Vergabe von unfairen und kränkenden Arbeitsqualifikationen.
  • Angriffe auf die Berufs- und Lebensqualität: man weist dem Betroffenen keine oder Arbeitsaufgaben zu, die unser seinem Können liegen, man gibt ihm Aufgaben, die er nicht bewältigen kann, es wird ständig Kritik an der Arbeit geäußert, Informationen werden nicht weitergeben, so dass die Arbeit nicht mehr korrekt ausgeführt werden kann.
  • Sexuelle Belästigung ist auch eine Form von Mobbing.

Mobbing am Arbeitsplatz – eine stetige Verschlechterung der Gesamtsituation als typisches Merkmal

Ein Mobbingfall läuft immer etwa gleich ab. Es besteht ein Konflikt, der nicht konstruktiv gelöst wird. In vielen Fällen wird keine ernsthafte Konfliktlösung angestrebt. Der Betroffene kristallisiert sich als „Opfer“ heraus, versucht sich zu verteidigen und/oder sucht das Gespräch. Eine ernsthafte Konfliktaustragung wird ihm jedoch verweigert. Die psychische Verfassung des Betroffenen wird immer schlechter. Es kommt zu psychosomatischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopf- und Magenschmerzen. In der Folge kommt es zu mehreren kürzeren Krankschreibungen, wodurch der Betroffene wiederum negativ auffällt. Der Betroffene ist psychisch immer mehr angeschlagen. Er verhält sich negativ auffällig und reagiert sehr empfindlich. Daraufhin erfolgen längere Krankschreibungen und die Angelegenheit kommt in „offizielle“ Hände wie Personalbüro, Direktionen etc. Dabei kann es ebenfalls zu übergriffen kommen; wie z.B. zu kurzfristig angesetzte Besprechungstermine, unprofessionelle Supervisionen, ungerechtfertigte Qualifikationen, Versetzungen mit schlechteren Bedingungen, etc.

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