Das Gleichstellungsgesetz – Anwältin oder Anwalt zurate ziehen
Das Gesetz über die Gleichstellung soll Mann und Frau im Arbeitsleben gleichstellen. Es verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Erwerbsleben aufgrund ihres Geschlechts und gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung.
Das Gleichstellungsgesetz schützt Frauen und Männer und transsexuelle Personen vor Benachteiligung, welche aufgrund ihres Geschlechts erfolgt, und diese Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Sie fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt? Als Anwältin mit Erfahrung in Gleichstellungsfragen unterstütze ich Sie gerne.