Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) – Rechtsmittelinstanzen müssen ihre Entscheide nicht mehr begründen
Heutige Zivilprozessordnung (ZPO)
Wann müssen Gerichte ihre Entscheide begründen?
Bereits heute können erstinstanzliche Gerichte (z.B. Regional- und Bezirksgerichte) Entscheide in Zivilverfahren ohne schriftliche Begründung eröffnen. Die Parteien können sodann innert 10 Tagen eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, kann der Entscheid nicht mehr angefochten werden, er wird rechtskräftig und vollstreckbar (durchsetzbar). Rechtsmittelinstanzen, welche die angefochtenen Entscheide nochmals beurteilen (z.B. Obergerichte, Bundesgericht), müssen ihren Entscheid dagegen schriftlich begründen.
Neue Zivilprozessordnung (ZPO) ab 1. Januar 2025
Was gilt ab 1. Januar 2025?
Ab 1. Januar 2025 können neu auch Rechtsmittelinstanzen ihre Entscheide ohne Begründung erlassen.
Weshalb keine Begründungspflicht mehr?
Die Begründungspflicht sei eine «Ressourcenverschwendung», so die damalige Motion Caroni von 2013, welche vorerst vom Bundesrat abgewiesen wurde. Die Gerichte seien durch die Begründungspflicht überlastet, und es entstünden dadurch «unnötige» Gerichtsgebühren für die Parteien.
Weshalb ist die Begründungspflicht sinnvoll?
Die oberen Gerichte der Kantone und das Bundesgericht gewährleisten mit begründeten Entscheiden eine einheitliche Rechtsanwendung und dienen den unteren Gerichten, welche als erste Instanz entscheiden, aber auch Anwält*innen und Parteien als «Rechtsleitlinien». Die begründeten Entscheide der oberen Instanzen garantieren Rechtssicherheit.
Die Begründung von Rechtsmittelentscheiden hilft Rechtsanwender*innen, seien es nun erstinstanzliche Gerichte oder Anwält*innen, Rechtsfehler zu vermeiden. Parteien, welchen klare «Rechtsleitlinien» zur Verfügung stehen, sind eher bereit, sich aussergerichtlich oder vor Gericht vergleichsweise zu einigen, was die Gerichte erheblich entlastet.
Folgen bei fehlender Begründung
Bei unbegründeten Entscheiden wird schwieriger feststellbar sein, über welchen Streitgegenstand (z.B. über welche Geldforderungen) überhaupt entschieden wurde und welche Ansprüche somit nicht mehr erneut geprüft werden können (materielle Rechtskraft). Der bereits beurteilte und somit rechtskräftige Streitgegenstand muss sodann mit viel Auswand aus den Prozessakten eruiert werden. Ähnliche Probleme stellen sich, wenn eine Abänderung des Kinder- oder Ehegattenunterhaltes beantragt wird, was nicht selten vorkommt. Auch hier wird unter Umständen aufwendig aus den Prozessakten herausgelesen werden müssen, auf welchen Grundlagen der Unterhalt im Erstentscheid errechnet wurde.
Fazit
Der Wegfall der Begründungspflicht mag bei den Rechtsmittelinstanzen zwar kurzfristig zu einer Effizienzsteigerung führen. Sollten die oberen Gerichtsinstanzen tatsächlich vermehrt auf Begründungen verzichten, ist aber ein Abbau der Rechtssicherheit und der Qualität der Rechtsprechung zu befürchten. Es ist deshalb mehr als fraglich, ob damit der Justiz längerfristig gedient ist.
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